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Freitag, 18.05.2012
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Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Kennzeichnend für eine AG ist: Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft muss das Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen. Eine AG dient als Kapitalsammelbecken: Sie kann sich durch die Ausgabe von Aktien an der Börse finanzieren.

Existenzgründer haben die Möglichkeit, eine sogenannte Kleine Aktiengesellschaft als alleiniger Aktionär und Vorstand zu gründen. Allerdings benötigen sie dazu drei Aufsichtsräte und das vorgeschriebene Mindestkapital von 50.000 Euro. Neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ist die Hauptversammlung der Aktionäre das dritte Organ einer AG. Sie wählt den Aufsichtsrat und beschließt formal über die Geschäftspolitik. Die Aktien der Kleinen Aktiengesellschaft werden nicht an der Börse gehandelt. Mit einer Kleinen AG können Existenzgründer aber weitere Anleger an ihrem Vorhaben durch die Ausgabe von Aktien beteiligen. Außerdem können sie ihre Kunden als Gesellschafter beteiligen.

Weitere Vorteile einer Aktiengesellschaft gegenüber anderen Gründungsformen sind:

  • Die AG hat ein hohes Ansehen in der Wirtschaftswelt, bei Banken und Geschäftspartnern.
  • Die Kapitalbeschaffung ist erleichtert.
  • Es gibt keine Haftung der Aktionäre und der Gesellschaftsorgane, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet alleine das Gesellschaftsvermögen.


Gegenüber der GmbH hat die Aktiengesellschaft außerdem den Vorteil, dass sich die Anteile einfacher übertragen lassen und Partner so leichter beteiligt werden können. Zudem können im Aufsichtsrat wichtige Geschäftspartner als Mitglieder aufgenommen werden, die dem Vorstand ihr Wissen zur Verfügung stellen.

Allerdings sind die Gründungsformalitäten bei der AG im Vergleich zu anderen Rechtsformen erschwert. Zudem stellt das vergleichsweise hohe Mindestkapital für viele Existenzgründer eine hohe Hürde dar. Der AG-Gründer kann - ebenso wie die Existenzgründer anderer Rechtsformen - Fördermittel aus einem der staatlichen Förderprogramme oder etwa bei der KfW-Bank beantragen.

 


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