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Freitag, 18.05.2012
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Gut beraten ist halb bezahlt: Die BAFA-Ausbildungsförderung


Auch erfahrene Unternehmer benötigen zuweilen Beratung. Doch häufig fehlt es gerade kleinen und mittleren Unternehmen am notwendigen Budget. Hilfe bietet ein spezielles Förderungsprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), über das KMU ebenso wie Freiberufler Förderung für Unternehmensberatungen erhalten.

Antragsberechtigt sind KMU sowie Freelancer, wenn sie nicht mehr als 250 Angestellte in Vollzeit beschäftigen und ihnen mindestens 75 % des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens gehören. Der jährliche Umsatz darf 50 Millionen Euro nicht überschreiten, die Jahresbilanz nicht höher als 43 Millionen betragen. Zudem muss das Unternehmen sich seit mindestens einem Jahr am Markt befinden. Finanziert wird die Förderung aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Gefördert werden alle Arten von Unternehmensberatungen, die Themen des Umwelt- oder Arbeitsschutzes, der Unternehmens- und Mitarbeiterführung oder -planung sowie wirtschaftliche oder technologische Aspekte betreffen.

Die Förderung ist als Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Beratungskosten vorgesehen. Ihre Höhe ist abhängig von den Gesamtkosten und dem Bundesland, in dem sich das Unternehmen befindet. Sie beträgt pro Beratung maximal 1500,- Euro. Dabei wird zwischen allgemeinen und speziellen Beratungen unterschieden, für die jeweils 3000,- Euro an Zuschüssen beantragt werden können. Für bestimmte Bereiche sind weitere Förderungen möglich. Die Antragstellung selbst erfolgt über ein elektronisches Formular und muss spätestens drei Monate nach der Beratung bei der Leitstelle eingehen. Kosten für die Beratung müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden (Rechnung/Kontoauszug) und der Leitstelle ist der Beratungsbericht vorzulegen. Da es sich um De-minimis-Beihilfen handelt, die nur in bestimmtem Umfang gewährt werden, müssen gegebenenfalls Nachweise über bereits erhaltene De-minimis beigelegt werden.


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