Dem Fachkräftemangel begegnen: Fördermittel für Aus- und Weiterbildung
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Görlitz, 23.06.2011 (jk) – Zum wiederholten Male in diesem Sommer ist
der Fachkräftemangel in Deutschland Thema. Koalition und Regierung wetteifern
um Ideen, wie dem Fehlen qualifizierter Arbeitskräfte in bestimmten Branchen
Herr zu werden sei: Während die FDP die Vorrangprüfung abschaffen möchte, um
den Einstieg ausländischer Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in den deutschen
Arbeitsmarkt zu erleichtern, schlägt die CDU vor, entsprechende Arbeitskräfte
innerhalb der EU zu rekrutieren. Alle Ansätze ähneln sich vor allem darin, dass
sie kurzfristige Notlösungen für ein langwieriges Problem sind, das in der
deutschen Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik wurzelt. Die Idee, mehr eigene
Fachkräfte auszubilden und sie dann im Land zu halten, ist gar nicht Teil der
aktuellen Debatte – wie auch, wenn ihre Auswirkungen erst innerhalb von
Jahrzehnten sichtbar würden. Es müssen schnelle Erfolge her – doch dass diese
auf Dauer keine Lösung sind, ist eigentlich klar. Mit Vorliebe wird nun den
Unternehmen selbst, die doch am meisten unter dem Fachkräftemangel leiden, die
Schuld in die Schuhe geschoben: Mit verfehlter Einstellungspolitik sorgten sie
selbst dafür, dass im Grunde begehrte Stellen unbesetzt blieben. "Viele
Unternehmen sehen Ausbildung und Fortbildung vor allem als Kostenfaktor“,
beschwert sich Heiner Minssen vom Institut für Arbeitswissenschaft der
Ruhr-Universität Bochum.
Dabei müssten sich gerade KMU diesen Vorwurf nicht gefallen lassen. Denn Bund, Länder und EU bieten zahlreiche Förderprogramme, um die kurzfristige Aus- und Weiterbildung zu Fachkräften für beide Seiten lukrativ und wirtschaftlich zu machen. Immer mehr Unternehmen begreifen, dass die Qualifikation neuer oder eigener Mitarbeiter nicht nur ein sicheres Bindungsinstrument an den eigenen Betrieb ist, sondern auch betriebsintern loyale Fachkräfte schafft, wo extern ein großer Mangel herrscht. www.foerder-abc.de stellt aktuell die wichtigsten Programme und ihre Rahmenbedingungen vor.
Ausbildungsbonus
Von wem? Agentur für Arbeit
Für wen? Für Arbeitgeber, die für Jugendliche, die ihren
Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des
Ausbildungsbetriebes verloren haben, betriebliche Ausbildungsplätze
bereitstellen.
Wie viel? In Form einmaliger Zuschüsse: 4.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung 500 EUR
unterschreitet, 5.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 500 EUR und
weniger als 750 Euro beträgt, und 6.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung
mindestens 750 EUR beträgt.
Anträge stellen bei: der
zuständigen Agentur für Arbeit (vor Ausbildungsbeginn).
ESF-mitfinanzierte
Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld
Von wem? Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Unterstützung des
Europäischen Sozialfonds (ESF)
Für wen? Arbeitgeber, in
deren Betrieben Kurzarbeitergeld nach SGB III geleistet wird. Finanziert
werden allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen für Personen, die
Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen und bei
denen keine Notwendigkeit einer Weiterbildung im Sinne des SGB III
vorliegt.
Wie viel? Für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 60% und für spezifische
Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 25% der als angemessen geltenden
Lehrgangskosten.
Anträge stellen bei: der zuständigen Agentur für Arbeit, in deren Bezirk
sich die Betriebsstätte befindet (vor Beginn der zu fördernden Maßnahme).
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
(Sozialpartnerrichtlinie)
Von
wem? Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Für wen? Tarifvertragspartner, Sozialpartner und Unternehmen, die in den
Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages oder anderer
Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner fallen.
Wie viel? Bei allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen: kleine Unternehmen
80%, mittlere Unternehmen 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei spezifischen
Weiterbildungsmaßnahmen: kleine Unternehmen 45%, mittlere Unternehmen 35% der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Anträge stellen beim: Bundesverwaltungsamt (BVA) vor Beginn der zu
fördernden Maßnahme bei einer Höhe von bis zu 100.000 EUR und mit einem
positiven schriftlichen Votum der zuständigen Sozialpartner.
Weiterbildung
Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
(WeGebAU)
Von wem? Bundesagentur für Arbeit
An wen? Kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Weiterbildungen, die auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln/zu
einer zertifizierten Teilqualifikation führen/die mit einem verbands- oder
branchenübergreifenden Zertifikat abschließen oder die zu einem anerkannten
Berufsabschluss führen. Die
Angebote des Programms WeGebAU sind insbesondere auf Unternehmen mit weniger
als 250 Mitarbeitern ausgerichtet.
Wie viel? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zum
Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte oder durch Erstattung der
Weiterbildungskosten.
Anträge stellen bei: der zuständigen Agentur für Arbeit.
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