Fördermittel trotz Schulden? So werden Sie auch mit Ihren Altlasten erfolgreich selbständig
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Görlitz, 04. August 2011 (jk) – Wer schon einmal selbständig war und gescheitert ist, geht selten finanziell unbelastet aus der Schließung seines Unternehmens hervor. Ein negativer Schufa-Eintrag und die Privatinsolvenz sind häufig die Folge von missglückten Gründungsvorhaben. Doch um aus ihren Fehlern zu lernen und es noch einmal besser zu machen, fehlt den meisten Gescheiterten nicht nur der Mut, sondern auch das Geld – denn wer investiert schon in ein bereits gesunkenes Schiff?
Aber auch private Schuldner, die aus anderen Gründen und oft ohne Eigenverschulden (z.B. durch Krankheit, Scheidung etc.) in finanzielle Notsituationen geraten sind, verharren lieber in schlecht bezahlten Jobs oder in der Arbeitslosigkeit, anstatt ihren langgehegten Traum vom eigenen kleinen Unternehmen zu verwirklichen.
Die Wahrheit ist aber, dass es selbst für Menschen mit finanziellen Altlasten Wege und Mittel gibt, sich (erneut) selbständig zu machen – und zwar mithilfe öffentlicher Fördermittel. Das Fördermittel-Portal www.foerder-abc.de hat die wichtigsten Tipps zur Gründung mit Schuldlasten zusammengetragen:
Gläubiger mit einbeziehen
Rein rechtlich gesehen kann man sich in der Insolvenz, sowohl in der Insolvenzphase als auch in der anschließenden Wohlverhaltensperiode, selbständig machen. Auch ist eine Insolvenz kein generelles Ausschlusskriterium bei der Beantragung von Fördermitteln. Allerdings ist bei fast allen finanziellen Förderungen eine "positive" Bonität Grundlage der Förderung, also eine nachweisliche Rückzahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Diese liegt im Ermessen der jeweiligen Geldgeber und kann vom Antragsteller lediglich durch transparente Zusammenarbeit und eine fundierte Gründungskalkulation beeinflusst werden. Dazu gehört, seine Gläubiger über das Gründungsvorhaben zu informieren und zu überzeugen, dass eine profitable Existenzgründung ihnen zum schnelleren Rückerhalt ihres Geldes verhilft! Hierbei helfen anerkannte soziale Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Stadt oder des Kreises – beispielsweise, indem sie mit den Gläubigern ein Stillhalteabkommen treffen, das potenzielle Zwangsvollstreckungs-maßnahmen verhindert, die eine selbständige Tätigkeit erheblich erschweren oder gar unmöglich machen können.
Mikrokredit beantragen
Geldgeber wollen Sicherheiten – und die bestehen meist wiederum aus Kapital. Eine wenig bonitätsorientierte Geldquelle bietet der sogenannten "Mikro-Kredit". Diese Darlehen werden bis zu einer Höhe von 25.000 Euro aus EU-Mitteln gewährt. Dabei wird in der Regel weniger auf die Bonität, als auf die Idee, die Ausbildung des Existenzgründers und das Geschäftskonzept Wert gelegt.
Gesellschafter gewinnen
Kreditinstitute vergeben an Schuldner meist dann einen Kredit, wenn diese entsprechende Sicherheiten beibringen können. Neben einem guten Businessplan und einer transparenten Finanzplanung, bei der alle beteiligten mitspielen, gehört hierzu in der Regel ein eigenes Vermögen. Dieses kann bei insolventen Gründern von dritter Seite kommen, d.h. in Form einer Bürgschaft.
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