Start-Finanzierung: Gründungsberatung jetzt fördern lassen!
Die Situation für Existenzgründer wird sich aufgrund gesetzlicher
Änderungen ab dem November 2011 mit großer Wahrscheinlichkeit verschlechtern. Bisher ist die Agentur
für Arbeit verpflichtet, die Selbständigkeit von Beziehern von
Arbeitslosengeld I bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen zu fördern.
Der Existenzgründer kann seinen Anspruch auf Förderung sogar einklagen,
wenn die Agentur für Arbeit seinen begründeten Antrag ablehnt. Nun hat
die Bundesregierung aus Spargründen einen Gesetzesentwurf zur Kürzung
des wichtigen Arbeitsmarkt-Instrumentes vorgelegt. Demnach soll die
Förderung von Existenzgründungen zukünftig im Ermessen der Entscheider
in den Arbeitsagenturen liegen - das erschwert den Weg zu den
Fördergeldern erheblich. Dies gilt auch für die Unterstützung in der
Vorgründungsphase durch ein entsprechendes Coaching von einem erfahrenen
Trainer. Die folgenden Hinweise sollen dabei helfen, sicherzustellen,
dass Existenzgründer doch in den Genuss dieser sinnvollen
Maßnahmen kommen können.
Unternehmensgründer in spe profitieren
außerordentlich stark vom Vorgründungscoaching Bayern. Durch dieses
intensive Betreuung können Existenzgründer nicht nur selbst mehr
Klarheit gewinnen, wie die eigene Geschäftsidee in die Praxis umgesetzt
werden kann, sie hilft auch, typische Anfängerfehler zu vermeiden. Das
Coaching erfolgt in insgesamt acht Stunden, der praxiserprobte Berater
hilft seinem Mandanten bei allen wichtigen Gründungsvorbereitungen. So
unterstützt er ihn zum Beispiel beim Schreiben des Businessplans, der
bei der Agentur für Arbeit wichtige Entscheidungsgrundlage für die
Vergabe von Fördergeldern und bei Banken für die Ausreichung von
Krediten ist. Wer dieses Vorgründungscoaching aus eigener Tasche
finanzieren möchte, muss dafür 800 Euro bezahlen. Bislang war dies
jedoch nicht erforderlich, weil die Beratungsmaßnahme gefördert wurde
und so nur 240 Euro aufzubringen waren. Damit konnten sich auch Menschen
ohne großes Einkommen das Gründungscoaching für ihre Existenzgründung
problemlos leisten.
Wird der Gründungszuschuss nun zur
Ermessensleistung, haben Existenzgründer auch auf die Bewilligung dieser
Maßnahme keinen Rechtsanspruch mehr. Wer einen derartigen Antrag
stellt, sollte wissen, dass über die teilweise Erstattung der Kosten für
das Vorgründungscoaching in Bayern erst ab September 2011 wieder
entschieden wird. Begründet wird dieses vorläufige Aussetzen der
Bewilligungen damit, dass mehr Existzengründer dieses Coaching beantragt
hätten, es gleichzeitig aber keine Erhöhung des Budgets gegeben habe.
Davon sollte sich jedoch niemand abschrecken lassen, umgehend einen
Antrag auf Förderung des Vorgründungscoaching Bayern zu stellen. Es ist
nämlich damit zu rechnen, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres
Eingangs (nach Poststempel) bearbeitet und dann im September auf einen
Schlag genehmigt werden. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die
Anmeldung beim Finanzamt und die Anmeldung eines Gewerbes bereits
möglich sind, sobald die Eingangsbestätigung des Antrags von der Agentur
für Arbeit vorliegt. Das heißt, die Gründung kann unabhängig von der
Bewilligung des Vorgründungscoachings beginnen. Das zu fördernde
Vorgründungscoaching darf allerdings erst anfangen, sobald die
Genehmigung der Fördergelder dafür erteilt wurde.
Wenn man jedoch
den Businessplan schon im September aufgestellt hat und die Agentur für
Arbeit bereits die Bewilligung des Gründungszuschusses erteilt hat,
sollten Existenzgründer sich für die Beratung durch das Gründercoaching
Deutschland entscheiden. Die Förderung für diese Unterstützungsmaßnahme
stellt sich nämlich günstiger dar als die für das Gründungscoaching
Bayern. Doch das impliziert, dass man die schwierige Phase der
Vorgründung ohne professionelle Hilfe durch einen erfahrenen Coach
alleine bewältigen muss. So ist man dann auch beim Schreiben des
Businessplans, dem Herzstück jeder Existenzgründung, völlig auf sich
gestellt. Wem das nicht zusagt, und wer Hilfe in der Vorgründungsphase
benötigt, sollte deswegen nicht das Vorgründungscoaching Bayern
beantragen, sondern andere Förderungen. Es existieren Unterstützungs-
und Trainingsmaßnahmen, die schneller bewilligt werden und somit auch
ohne großen Zeitverlust durch Warten auf die Genehmigung beginnen
können. Allerdings muss dafür eine geringere Förderung in Kauf genommen
werden.
Diese Situation stellt sich in den anderen Bundesländern,
in denen Vorgründungscoaching für Existenzgründer angeboten wird,
ähnlich dar. Menschen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen
möchten und dabei auf Unterstützung durch erfahrene Profis in Form von
Coaching und Training setzen, können diese bürokratischen Komplikationen
nur bedingt verstehen. In dieser Situation kann man allen Betroffenen
nur raten, dass sie sich sehr frühzeitig über alle bestehenden
Fördermöglichkeiten für ihre Existenzgründung informieren. Dann sollten
sie rasch ihre Entscheidung für eine Maßnahme treffen und schnell den
Antrag stellen. Dabei ist es empfehlenswert, bereits einen Antrag auf
Förderung eines Gründungs- oder Vorgründungstrainings zu stellen, selbst
wenn einem zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nicht klar ist, dass
man dies benötigen wird. Sonst läuft man Gefahr, die Förderung, dann
wenn sie wirklich dringend erforderlich ist, nicht zu erhalten.
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