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Freitag, 18.05.2012
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Und sie kommen doch: Die Kürzungen zum Gründungszuschuss sind beschlossene Sache

Mitten im Advent hat das Warten ein Ende – leider aber nicht mit dem erhofften Ergebnis. Dem Veto des Bundesrats, mit dem dieser die bereits im Oktober angekündigten Kürzungen bei Gründungszuschüssen abwenden wollte, wurde nicht stattgegeben. Statt jährlicher 1,8 Milliarden Euro stehen für Gründungszuschüsse in Zukunft nur noch ein gutes Viertel, nämlich 470 Millionen Euro bereit. Damit diese Kürzung überhaupt durchsetzbar ist, wurde zudem der rechtlich garantierte Anspruch auf einen Gründungszuschuss gestrichen. Ob und an wen die Förderung vergeben wird, liegt nunmehr im Ermessen der Sachbearbeiter. Wer zu den Glücklichen gehört, die eine Förderung in Zukunft erhalten, muss hinnehmen, dass die anfängliche verstärkte Förderung in Phase I der Gründung ebenfalls gekürzt wird. Konkret heißt das: Das Arbeitslosengeld I wird – als Teil des Gründungszuschusses – nur noch über den Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt, nicht wie bisher neun Monate lang. Gefördert wird weniger, gefordert wird mehr: Denn zu guter Letzt wurde auch noch beschlossen, dass ein Gründungszuschuss nur noch vergeben wird, wenn der Antragsteller einen noch bestehenden Anspruch auf das Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen hat.

Zwar stieß die Kürzung der Fördermittel gerade bei Sachverständigen auf Unverständnis, doch ist eine Rücknahme nun kaum mehr zu erwarten. Für Neugründer, die bereits in den Startlöchern sitzen, bedeutet dies, dass sie nur noch wenige Tage Zeit haben, um ihren Rechtsanspruch auf einen Förderzuschuss durchzusetzen. Denn das Gesetz soll sofort nach seiner Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten. Wer einen solchen Schnellstart nicht bewältigen kann, sollte dennoch nicht den Kopf in den Sand stecken. Eine Kürzung der Fördermittel ist eben doch keine völlige Streichung. Sie sollten aber noch intensiver als bisher an der Erstellung Ihres Geschäftsplanes arbeiten, um die zuständigen Sachbearbeiter in ihrem Ermessensentscheid positiv zu beeinflussen. Denn tatsächlich sind es gerade die Neugründungen, die eine Wiedereingliederung in den Beruf für viele Menschen erst möglich machen und damit auch den Markt der Arbeitssuchenden deutlich entlasten. Förderwille ist daher nach wie vor gegeben – allein es fehlen die Mittel.


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