Was sind eigentlich Hermes-Bürgschaften?
Deutsche Unternehmer, die mit ausländischen Firmen Geschäfte machen,
tragen oft ein hohes unternehmerisches Risiko, weil sie nicht abschätzen
können, ob ihr ausländischer Geschäftspartner die bestellte Ware auch
ordnungsgemäß bezahlt. Da Deutschland aber ein Exportland ist und auch
im internationalen Wettbewerb bestehen muss, unterstützt die
Bundesregierung deutsche Exporteure durch sogenannte Hermesbürgschaften,
die eine Form von Exportgarantien darstellen. Dadurch wird es
Exporteuren aus Deutschland ermöglicht, auch Exportgeschäfte mit
Schwellenländern und mit Entwicklungsländern abzuschließen, ohne
ungesicherte wirtschaftliche oder politische Risiken einzugehen.
Der Name Hermesbürgschaft leitet sich von dem privaten Unternehmen Euler
Hermes Kreditversicherungs-AG ab, das seit 1949 federführend die
Abwicklung und die Verwaltung dieser Exportgarantien in Deutschland
ausführt. Ein Exporteur muss einen Antrag auf eine Hermesbürgschaft
direkt bei der Euler Hermes Kreditversicherung in Hamburg stellen. Dazu
kann der Unternehmer entweder selbst das Antragsformular auf der Seite
www.agaportal.de ausfüllen oder er stellt den Antrag über seine Bank.
Der Antrag auf die Exportgarantie kann entweder schriftlich, per Fax
oder per E-Mail versandt werden. Wird der Antrag genehmigt, fallen für
den Exporteur Gebühren und andere Entgelte an, die sich vor allem nach
der Länderkategorie richten, in die das Importland eingestuft ist. Die
Kategorien reichen von null für geringes Risiko bis sieben für sehr
hohes Ausfallsrisiko. Auch die Höhe des Auftragswertes, wann die Zahlung
erfolgen muss und die Höhe der Selbstbeteiligung des Exporteurs spielen
eine Rolle bei der Berechnung der Gebühren. Eine Hermesbürgschaft ohne
Selbstbeteiligung des Exporteurs ist nicht möglich.
Seit Januar 2011 kann über die Hermesbürgschaft für kleine
Exportgeschäfte, wie sie vor allem von mittelständischen Unternehmen
abgeschlossen werden, mittels eines Eilverfahrens entschieden werden.
Der Unternehmer erhält schon innerhalb von vier Tagen nach
Antragstellung die Information, ob sein Antrag auf eine Hermesbürgschaft
angenommen wurde. Außerdem können Kreditinstitute einfache
Exportgeschäfte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, durch die
sogenannte Express-Deckung einfacher finanzieren und der Exporteur kann
sich diesen Exportkredit mit der Exportkreditgarantie der
Bundesregierung absichern lassen. Dies ist möglich für Kredite mit einer
Höchstsumme von fünf Millionen Euro sowie einer maximalen Laufzeit von
fünf Jahren.
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