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Freitag, 18.05.2012
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Kapitalquelle EU: Das Darlehensprogramm der europäischen Investitionsbank

Gute Nachrichten für Firmengründer und bereits bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Sowohl die Europäische Kommission als auch die Europäische Investitionsbank (EIB) wollen diese wirtschaftlich wichtigen Unternehmensbereiche stärker bzw. weiterhin fördern. So wird die EIB auch 2012 weiterhin Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Und die Europäische Kommission verkündete in einer Pressemitteilung vom 7. Dezember 2011 bereits einen neuen „KMU-Aktionsplan“.

Dreh- und Angelpunkt des Aktionsplanes ist die Vereinfachung der Zugänge zu Krediten einerseits, die Verringerung von regulierenden Maßnahmen und Verwaltungsaufwänden andererseits. Kurz gesagt: Der Zugang zu europäischen Krediten und speziell zu Risikokapitalfonds soll für bestehende wie für neu gegründete KMU erleichtert werden. Die Europäische Kommission reagiert damit auf den Umstand, dass es gerade für Firmengründer immer schwieriger wird, eine Anfangsfinanzierung über einen Bankkredit zu erreichen. Damit die Pläne in die Tat umgesetzt werden können, ist zunächst eine Erhöhung des europäischen Risikokapitalfonds erforderlich, an dem die EU-Kommission und die EIB beteiligt sind. Höhere Investitionen sollen mehr Investoren dazu bewegen, ihr Geld in Risikokapitalfonds anzulegen und es somit den KMU zur Verfügung zu stellen.

Die Pläne der EU-Kommission sind noch keine beschlossene Sache, eine baldige Umsetzung bleibt zu erhoffen. Bereits beschlossen ist hingegen, dass die EIB auch in diesem Jahr rund 10 Milliarden Euro für die Förderung der KMU durch Darlehen bereitstellen wird. Den Richtlinien der EIB zufolge zählen zu den kleinen und mittleren Unternehmen Firmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und deren Kapital zu weniger als einem Viertel von einem Nicht-KMU gehalten wird. Wird das Kapital zu mehr als einem Viertel von einem anderen Unternehmen gehalten, so darf dieses selbst nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Einzige Ausnahme: Die Förderung von KMU gehört zu den expliziten Aufgaben des Kapitalhalters.

 

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