Kleines Steuer-ABC für Gründer
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Görlitz, 30.06.2011 (jk) – Abgeltungssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer – bei all den Steuerarten, von denen ein angehender Unternehmer im Laufe seiner Gründungsvorbereitungen hört, kann schon einmal der Eindruck eines undurchdringlichen Bürokratie-Dschungels entstehen. Und spätestens, wenn bei der Gewerbeanmeldung der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgehändigt wird, ist in Sachen Steuern erstes Unternehmer-Know-how gefragt. www.foerder-abc.de erklärt, welches Steuer-Wissen für den Anfang wirklich wichtig ist.
Der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", bedeutet für Gründer meist den ersten unternehmerischen Kontakt mit dem Finanzamt. Gegen die Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr erhalten Gründer rechtsverbindliche Aussagen zu den steuerlichen Verhältnissen ihrer Gründung. Diese ersetzen jedoch nicht den Besuch bei einem erfahrenen Steuerberater. Auch bei der Wahl der Rechtsform für den eigenen Betrieb spielt die Steuer bereits eine Rolle. Bei einer GmbH muss der Gründer für sein eigenes Gehalt nämlich von Anfang an die Lohnsteuer abführen – selbst wenn das Unternehmen noch keine schwarzen Zahlen schreibt.
Außerdem ist von Beginn an darauf zu achten, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht zu gering zu berechnen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Auch ist es in der Anfangszeit gerade bei Kleinbetrieben üblich, unentgeltlich Hilfe in Form von Arbeitsstunden oder Sachleistungen anzunehmen. Steuerlich ist das leider verschenktes Geld, denn bei der Einkommenssteuer gibt es für Familienmitglieder Freibeträge, also Beträge, die von der Steuer befreit sind, und die so ungenutzt bleiben. Außerdem sollten sich Neuunternehmer Anfänger sollten sich um eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung bemühen, denn sie ist Voraussetzung für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs.
Auch die Einhaltung von Fristen ist ein Aspekt, den Steuer-Anfänger oft unterschätzen. Mahngebühren bei verspäteter Steuererklärung sind eine teure Angelegenheit! Außerdem sollte jeder Neuunternehmer sein Steuerwissen objektiv einzuschätzen versuchen und entscheiden, ob er einen Steuerberater benötigt. Denn selbst für erfahrene Gründer ist zumindest ab einem gewissen Umsatz die Buchhaltung nicht mehr im Alleingang stemmbar.
Was ist steuerlich absetzbar?
„Von der Steuer absetzen“ bedeutet, dass Aufwendungen betrieblicher oder beruflicher Natur bei der Gewinn- bzw. bei der steuerlichen Einkommensermittlung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das heißt, je größer die absetzbaren Aufwendungen, desto kleiner ist der ertragssteuerliche Gewinn, und desto weniger Steuern müssen gezahlt werden.
Meist fallen gerade im Verlauf der Unternehmensgründung viele Kosten an, die steuerlich absetzbar sind. Hierzu gehören auch einige private Ausgaben wie beispielsweise Versicherungen, die einkommenssteuerlich begrenzt abgeschrieben werden können. Unbegrenzt absetzbar hingegen sind beispielsweise die Kosten für den Steuerberater.
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