Wie Sie Markennamen und Patente in Bargeld verwandeln
Wer die Vermögenswerte seines Unternehmens einer Prüfung unterzieht, wird dabei vor allem finanzielle Reserven und materielle Objekte wie Immobilien oder Maschinen im Blick haben. Für die Kreditfinanzierung werden Letztere häufig im Sale-and-Lease-Back-Verfahren veräußert und anschließend wieder angemietet. Weniger bekannt ist bisher der Umstand, dass auch immaterielle Werte auf diese Weise zur Unternehmensfinanzierung beitragen können. So ist es möglich, auch Lizenzen, Patente oder Markenrechte auf ihren Marktwert hin zu überprüfen und gegebenenfalls als Sicherheit einzusetzen.
Dabei gehen Unternehmen, die im europäischen Raum agieren, kaum ein Risiko ein, die Nutzungsrechte an den veräußerten Werten zu verlieren. Selbst wenn diese nicht im Sale-and-Lease-Back-Verfahren zurückgekauft, sondern verpfändet wurden, darf das Unternehmen sie weiterhin uneingeschränkt nutzen oder Lizenzen vergeben. Das Patent oder der Markenname werden damit zu einem wertvollen Pfand, das den Kreditgebern lediglich die Sicherheit bieten soll, im Fall einer Insolvenz weiterhin mit den immateriellen Werten arbeiten und so Verluste ausgleichen zu können.
Nun verfügen Existenzgründer in der Regel noch über keinen ausreichenden Bekanntheitsgrad, keinen Markennamen, der die Kreditwürdigkeit ihres Unternehmens rechtfertigte. Dennoch sollte diese Möglichkeit von Beginn an berücksichtigt und in die Vermarktungsstrategie einbezogen werden. Vorrangig geht es also darum den eigenen Markennamen rechtlich abzusichern, sodass er in Zukunft überhaupt als finanzielles Hilfsmittel genutzt werden kann. Neue Patente können dagegen auch von Existenzgründern und Unternehmen in der Anfangsphase für die Finanzierung genutzt werden. Haben Sie also für eine innovative Technik ein Patent angemeldet oder erhalten, so sollten Sie dieses im Bedarfsfall auf seinen Wert hin prüfen (lassen).
Für die Bewertung von Patenten, Lizenzen und Markennamen hat das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) bereits einen ersten Standard entwickelt. Dieser orientiert sich an drei Grundfaktoren: dem Marktwert, dem Zugewinn und den Kosten für die Anschaffung, die einem Unternehmen entstehen würden, müsste es das veräußerte Gut selbst erwerben. Das Ergebnis einer solchen Bewertung kann in die Verkaufsverhandlungen einfließen. Für die Verhandlungen mit den Kreditinstituten dürfte dagegen eher von Interesse sein, welcher Erlös sich im Ernstfall durch den Verkauf der Schutzrechte erzielen lässt.
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