Sicher in die Selbständigkeit mit dem Meister-BAföG.
Das Erfolgsmodell Meister-BAföG (eigentlich: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) nutzen in Deutschland inzwischen über hundertfünfzigtausend Menschen jährlich. Seit 2000 stieg die Anzahl der durch das Meister-BAföG geförderten Personen von knapp 52 Tausend auf das fast dreifache an. Grund für den Erfolg des Angebots sind unter anderem seine Vorteile für angehende Selbständige. Denn bei einer Gründung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Fortbildung wird auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 66 Prozent Erlass gewährt. Wer also zügig nach seinem Meister-BAföG gründet, spart sich im besten Fall zwei Drittel der Rückzahlung!
Was ist das Meister-BAföG?
Das Meister-BAföG ist von der Bundesregierung als umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung
geschaffen worden, und zwar in grundsätzlich allen Bereichen und unabhängig davon, ob sie auf Vollzeit-, Teilzeit-, auf schulischer oder außerschulischer Basis stattfindet. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Da die geförderten Maßnahmen ihren Nutznießern zu einem beruflichen Aufsteig verhelfen sollen, wird das Meister-BAföG auch Aufstiegsförderung genannt.
Wer und was wird gefördert?
Anträge auf das Meister-BAföG können Handwerker und andere Fachkräfte stellen, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Ausschlaggebend ist, dass die Antragsteller noch nicht über eine gleichwertige oder höhere berufliche Qualifikation wie den angestrebten Fortbildungsabschluss verfügen (z. B. Hochschulabschluss).
Durch das Meister-BAföG gefördert werden Erstausbildungen, die nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder nach § 25 Handwerksordnung (HwO) anerkannt sind und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Der Tatsache, dass die klassische Ausbildungsform, die von den meisten Antragsstellern gewählt wird, die Meister-Prüfung ist, verdankt das Meister-BAföG seinen Namen.
Die Mindestdauer einer durch Meister-BAföG geförderten Maßnahme muss 400 Stunden umfassen.
Welche Leistungen kann man erhalten?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:
697 € für Alleinstehende ohne Kind 238 € Zuschuss/ 459 € Darlehen
907 € für Alleinstehende mit einem Kind 343 €/564 €
912 € für Verheiratete 238 €/674 €
1.122 € für Verheiratete mit einem Kind 343 €/779
1.332 € für Verheiratete mit zwei Kindern 448 €/884 €
Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhängig) dieser Betrag auf 210 Euro € und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüberohne Kostennachweis einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich pro Kind. Die Darlehen für den Unterhalts- genau wie für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden sogenannten Karenzzeit von zwei Jahren - längstens aber sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Wo kann ich das Meister-BAföG beantagen?
Detaillierte Informationen zu den Konditionen der Fördermittelvergabe gibt es beim BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) oder bei qualifizierten Unternehmensberatern. Diese helfen zusätzlich vorab bei der Überprüfung Ihrer Eignung für dieses Fördermittel und bei der anschließenden korrekten Antragstellung - so vermeiden Sie verschenkte Zeit und Kraft!
Wollen Sie direkt einen Berater vor Ort, der Ihnen bei der Beantragung Ihres Meister-BAföG hilft? Kein Problem. Hier können Sie eine kostenlose Beratungsanfrage stellen.

Besuche uns auf