So reisen Sie als Unternehmer steuerfrei
Als Unternehmer müssen Sie hin und wieder auch eine Geschäftsreise unternehmen. Diese führt Sie nicht selten zu beruflichen Veranstaltungen, wie Vorträgen und Messen, aber auch natürlich zu persönlichen Gesprächen mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Dabei sollten Sie nicht vergessen, dass Reisen auch Kosten verursachen, doch als Unternehmer können Sie diese steuerlich absetzen.
Dabei zählen alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der betrieblich veranlassten Reise stehen, zu den absetzbaren Reisekosten. Das heißt, neben den Fahrtkosten können Sie auch den Verpflegungsmehraufwand oder die Übernachtungskosten geltend machen. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich an bestimmte Regeln halten.
Die Aufzeichnungspflicht
Als Unternehmer haben Sie eine Aufzeichnungspflicht. Das heißt, dass Sie sowohl den Anlass der beruflich bedingten Reise aufzeichnen müssen, als auch den Fahrtweg, sowie die Reisedauer. Bei einer Messe zum Beispiel, geben Sie an, dass Sie diese besucht haben, um sich neue Trends anzusehen oder neue Kontakte zu knüpfen, um Waren einzukaufen oder auch zu verkaufen. Wichtig ist hierbei, dass Sie die genaue Bezeichnung und den Ort der Messe angeben, damit das Finanzamt nachprüfen kann, ob die Reise tatsächlich beruflich bedingt war. Nur dann wird es die Absetzung der Reisekosten akzeptieren.
Reisen: Mit dem Auto oder anderen Verkehrsmitteln?
Manches Mal ist es für Sie natürlich angenehmer und auch einfacher, mit Bahn oder Bus zu einem geschäftlichen Termin zu fahren. In diesem Fall sollten Sie alle Belege, wie die Fahrkarten, unbedingt aufheben. Die entstandenen Kosten können Sie nämlich vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.
Sind Sie mit dem Auto unterwegs, müssen Sie differenzieren. Beim Dienstwagen, der auch privat genutzt wird, ist ein Fahrtenbuch unverzichtbar. In diesem muss wieder Anlass, Ort und Weg der Reise eingetragen werden. Dafür können alle Kosten, die durch den Firmenwagen entstehen steuerlich abgesetzt werden. Anders sieht es aus, wenn Sie mit Ihrem privaten PKW unterwegs sind. In diesem Fall können Sie pro gefahrenem Kilometer pauschal 0,30 Euro absetzen. Ausnahmen gelten, wenn alle Quittungen gesammelt und anschließend ein Einzelnachweis geführt wird.
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