Schweiger sind Gold: Wie stille Teilhaber Ihre Unternehmensvisionen finanzieren
Jeder Unternehmer hat eine Vision. Denn er will ein Geschäft entwickeln, das eigene Werte schafft und andere Menschen begeistert. So wichtig die Vision für den Unternehmenserfolg auch ist - bei Banken ist „die Kunst, das Unsichtbare zu sehen“ (Jonathan Swift) wenig verbreitet. Interesse für das eigene Geschäftsmodell und Investitionsbereitschaft findet man eher bei Partnern oder Privatleuten.
Die Vorteile einer stillen Teilhaberschaft
Die stille Teilhaberschaft ist deswegen ein geeigneter Weg, die Kapitaldecke eines Unternehmens aufzustocken, bestimmte Maßnahmen zu finanzieren oder die Liquidität zu erhalten. Das Prinzip ist einfach und für beide Seiten gut zu handhaben: ein Geldgeber legt einen größeren Betrag in einem Unternehmen an und erhält dafür eine jährliche Gewinnbeteiligung.
Für das Unternehmen ist nicht nur die unkomplizierte Verfügung von Geldmitteln interessant, sondern auch, dass der Teilhaber keine Geschäftsprozesse beeinflusst und für die Außenwelt nicht sichtbar ist. Er erscheint einmal im Handelsregisterauszug. Sicherheiten, wie sonst bei Krediten üblich, müssen nicht erbracht werden. Im Gegenteil: die stille Teilhaberschaft zählt selbst als Sicherheit, denn die Banken zögern dann weniger mit der Kreditvergabe. Einige Unternehmen haben sogar mehrere stille Teilhaber. Der Unternehmer hat freie Hand und kann die Mittel gerade in den Bereichen einsetzen, wo seine Vision für andere Geldgeber schwer nachvollziehbar ist.
Für die Teilhaber wiederum ist die stille Anlage ein lukratives Geldgeschäft, denn die Gewinnbeteiligung liegt mit 5 % bis 10 % deutlich über den Offerten der Finanzanbieter. Außerdem kennt der stille Teilhaber seine Partner und ist nicht anonymen Mächten ausgeliefert.
Stille Teilhaberschaft – was muss man beachten?
Die stille Teilhaberschaft ist im Handelsgesetzbuch geregelt und grundsätzlich für alle Kapital- oder Personengesellschaften möglich – in allen Wirtschaftszweigen. Beim Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit. Festgelegt werden müssen auf jeden Fall die Laufzeit, die Höhe der Gewinnbeteiligung und die Handhabung im Verlustfall. Kündigen darf nur der Geldgeber in definierten Fristen. Das schützt ihn davor, von der positiven Geschäftsentwicklung ausgeschlossen zu werden. Unternehmen zahlen aber gern einen Extra-Bonus, wenn die Visionen reiche Erträge bringen.
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