Strom wird teurer! KfW–Förderprogramm „Energieeffizienzberatung“ sorgt für sparsamen Klimaschutz
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Görlitz, 31. März 2011 (sg) – Das gemeinsame Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWi) und der KfW Bankengruppe stehen als Beispiel für gelungene Förderarbeit im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Bereits Ende letzten Jahres belegte eine Studie des Institutes für Ressourcenschutz und Energiestrategien GmbH (IREES) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung, dass die Beratung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz mitei-nander zu vereinbaren.
Zwischen Anfang 2008 und Mitte 2010 brachten die in KMU-Betrieben durchgeführten Energieeffizienzberatungen (EEB´s) eine Gesamtenergieeinsparung von jährlich 1.921 GWh, dies entspricht einer jährlichen Kosteneinsparung von 122 Mio. EUR. Kosten zu sparen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu verbessern ist für mittelständische Unternehmen gerade angesichts der aktuellen Strompolitik eine höchst attraktive Option. Schließlich erklärte Bundeskanzlerin Merkel nun einen Anstieg der Strompreise im Zuge des Atomkraftausstiegs für wahrscheinlich. Mehr Sicherheit sei ein Preis, den sicher jeder gern bezahle, erklärte Merkel. Deutsche KMU’s sehen dies anders und sparen durch die vom Bund geförderte Beratung zwischen 9 und 20 Prozent ihrer Energiekosten ein. Um die durch Beratung eröffneten Möglichkeiten zur Energieeffizienzverbesserung auch umsetzen zu können, bietet der Sonderfond zusätzlich die Komponente „Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen“ an. Der Zinssatz dieser Kredite wird in der ersten Zinsbindungsfrist, maximal für 10 Jahre, aus Bundesmitteln verbilligt.
Antragsstellung Wer als Selbständiger die Effizienzberatung in Anspruch nehmen will, wendet sich mit seinem Antrag (über die KfW-Antragsplattform online) an akkreditierte Partner vor Ort (eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist einsehbar unter www.energieeffizienz-beratung.de).
Förderumfang
Der Förderumfang setzt sich aus 80% der Kosten für die überblicksartige Initialberatung und 60% für die abschließende Detailberatung zusammen – bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8000€ für die Detailberatung sind beispielsweise 4800€ förderfähig.
Voraussetzungen
Beantragen können rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die einen Standort in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind von Sanierung betroffene oder existentiell gefährdete Unternehmen. Verwehrt wird die Förderung außerdem Betrieben, die bereits andere Fördermittel zu ähnlichen Beratungszwecken beantragt oder in Anspruch genommen haben.
Weitere Förderprogramme zur Energieeffizienzberatung sowie zahlreiche Infos zu den besten anderen Fördermöglichkeiten in Deutschland finden Gründer außerdem im e-book „Praxiswissen – TOP 150 Zuschüsse und Fördermittel“, das über die Förderplattform www.foerder-abc.de verfügbar ist.
Informationen über foerder-abc.de und seine Leistungen unter www.foerder-abc.de oder telefonisch unter +49(0)3581.64 90 454
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