Tipp des Monats: Wem vertrauen Sie Ihre Fachkundige Stellungnahme an?
Jeder Gründer aus der Arbeitslosigkeit, der Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen will, benötigt eine sogenannte Fachkundige Stellungnahme (auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt). Darin überprüft eine Fachkundige Stelle unabhängig und objektiv die Realisierbarkeit und Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens - als Grundlage dient hierzu das schriftliche Geschäftskonzept, also der Businessplan. Wird das Gründungsprojekt als tragfähig eingestuft, dient es der Arbeitsagentur als Grundlage zur Bewilligung der Zuschüsse.
Fachkundige Stellen sind im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III:
* Industrie- und Handelskammern,
* Handwerkskammern,
* Fachverbände,
* Kreditinstitute,
* Steuerberater,
* Wirtschaftsprüfer,
* Unternehmensberater,
* sonstige Institutionen (z. B. Rechtsanwalts-, Ärzte-, Architektenkammer) und
* Rechtsanwälte (nur, soweit sie auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind).
Grundsätzlich steht dem Gründer die Wahl der Fachkundigen Stelle für sein Gründungsvorhaben frei. Neuerdings sind jedoch zunehmend Fälle bekannt geworden, in denen Arbeitsagenturen gründungswilligen Arbeitslosen vorschreiben, bei wem sie sich ihre Fachkundige Stellungnahme zur Prüfung ihres Gründungsvorhabens ausstellen zu lassen haben. So auch beispielsweise im bayrischen Neu-Ulm, wo Mitarbeiter dazu übergegangen sind, in den Anforderungsformularen für den Gründungszuschuss unter dem Auswahlpunkt „Fachkundige Stelle“ die Hälfte der Möglichkeiten schlicht durchzustreichen und nur noch die Handels-, Handwerks- und berufsständischen Kammern zur Auswahl zu geben. Kreditinstitute, Fachverbände und sonstige Stellen wie Unternehmens- und Steuerberatungen verschwinden unter mit dem Lineal gezogenen Kugelschreiberlinien.
„Nach eigener Aussage sind mehrere unserer Mandanten sogar ausdrücklich angewiesen worden, sich die Fachkundige Stellungnahme von der örtlichen IHK ausstellen zu lassen“, erklärt Andreas Schilling, Gründungsexperte und Geschäftsführer der Gründerplattform www.alg-zuschuss.de, bei dem die Beschwerden der Unternehmensberater eingingen. „Wir haben das angesichts der Kürzungen des Gründungszuschusses zum 1. November mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen – schließlich waren wir seit jeher befugt, diese Gutachten durchzuführen, und uns ist keine Gesetzesänderung bekannt.“
Das eigentlich Ärgerliche an der Vorgehensweise der
Arbeitsagenturen ist aber noch nicht einmal die unprofessionelle
Vorgehensweise. Denn was bei vielen erfahrenen Steuer- und
Unternehmensberatern nur Kopfschütteln hervorruft, kann Gründer bares
Geld kosten! Die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sind
mit bis zu 130 Euro Gebühr eine der teuersten Varianten, die auf dem
Anforderungsformular aufgeführt sind. Außerdem warten Gründer bei der
IHK oft bis zu drei Wochen auf einen Termin, der dann nicht selten nur
in einer erneuten Überarbeitungsfrist endet, die weitere Wochen dauern
kann. So können bis zur Annahme des Businessplans und der Ausstellung
des Gutachtens bis zu zwei Monate ins Land gehen – für Gründer eine
katastrophale Verzögerung, besonders wenn sie ungeplant kommt.
„Beim Unternehmensberater richtet sich die Terminvergabe nach den Bedürfnissen der Gründer. Außerdem kann man sich im Rahmen eines Vorgründercoachings gründungsbegleitende Beratungsleistungen durch Fördermittel finanzieren lassen“, so Schilling. „Indem die Arbeitsagenturen die Gutachten von Steuer- und Unternehmensberatern nicht akzeptieren, hebeln sie die für den Gründer effizientesten und günstigsten Alternativen aus.“
Hilfe und Anleitungen zur Beantragung der Zuschüsse des Arbeitsamts erhalten Sie im Gratisreport.
Wollen
Sie direkt einen Berater vor Ort, der Ihnen schnell und unkompliziert
eine Fachkundige Stellungnahme ausstellt? Kein Problem. Hier können Sie
eine kostenlose Beratungsanfrage stellen.
Zurück zur Übersicht >>>
Kredite und Zuschüsse
Wenn man nun nicht gerade im Handwerk gründet und die Meistergründungsprämie (Fördermittel für die Gründung im Handwerk) in Anspruch nehmen kann, bleibt im Bereich Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten nur der Gründungszuschuss beziehungsweise das Einstiegsgeld (Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit) übrig. Aber das kann locker auch 20.000 € ausmachen. Die wenigstenExistenzgründer können Betriebsmittel und weitere Investitionen aus dem Eigenkapital finanzieren. Daher sind zinsgünstige Kredite (Fördermittel) beliebt um dennoch mit relativ wenig Eigenkapital (20 % mindestens) einen entsprechenden Hebel zu erhalten. So kann man also mit 20.000 € Eigenkapital zinsgünstige Darlehen beispielsweise der KfW in Höhe von 100.000 € erhalten. Dabei fließen Fördermittel nicht aufgrund des Einstiegs in ein Franchisesystem automatisch, sondern der Existenzgründer muss schon noch die Fördervoraussetzungen der Förderstelle erfüllen. So hat die KfW Bankbeispielsweise deutliche Richtlinien was im Franchisevertrag geregelt sein muss, damit Fördermittel fließen können.Förderungsvoraussetzungen für Fördermittel
![]() ______________ Rechtssichere Mustervorlagen, und Anwalts-hotline Monats-Flat >>> |
![]() ______________ 30 Tage GRATIS Onlinebuchhaltung für Gründer und Selbständige >>> |
Strom- und Gas Tarifvergleich für Gründer und Selbständige >>> |
______________Versicherungs-Tarifvergleiche und Tipps für Gründer und Selbständige >>> |
______________ Kostenlose bundesweite Suche nach Betriebs- und Gründungsberatern >>> |
______________Kreditkarten-Kredit für Gründer und Selbständige max. 6.000€ >>> |
______________Bankkredite für Gründer und Selbständige max. 35.000€ >>> |
______________Bankkredite für Gründer und Selbständige max. 7.500€ >>> |
______________Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige max. 50.000€ >>> |
Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige |
Links zu Fördermitteln, Existenzgründung, Gewerbe, KMU, Businessplan, Software, Medien, Krediten, Versicherungen, Sport, Familie, Gesundheit, Wellness und Fun.
| franchisetip.de | berater-wissen.de |
||
| businessplan-experte.de | |||
| alg-zuschuss.de | |||
Informationen und Preise zur Banner- und/oder Linkschaltung finden Sie unter http://www.keyna.de/Mediadaten.html













Besuche uns auf