Ausbildungsbonus
Das Thema Ausbildung ist wichtig für die deutsche Wirtschaft. Der Deutsche Bundestag hat am 19.06.2009 als präventive Maßnahme eine Ausweitung des Ausbildungsbonus beschlossen. Trotz steigender Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge finden nicht alle Jugendlichen direkt nach der Schule einen Ausbildungsplatz. Der staatliche Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen, oder die Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.
Voraussetzungen für den Ausbildungsbonus
Der Ausbildungsbonus soll Arbeitgeber motivieren, diesen Menschen eine neue Chance für den Einstieg in das Berufsleben zu bieten und sie zu qualifizierten Fachkräften auszubilden. Eine Voraussetzung für die Zahlung des Ausbildungsbonus ist also ein zusätzlicher Ausbildungsplatz. Von einem "zusätzlichen" betrieblichen Ausbildungsplatz spricht man, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war.
Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.
Die Zusätzlichkeit ist durch eine Bescheinigung der für Betrieb zuständigen Kammer nachzuweisen. Für den Bereich der Altenpflege wird die Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle ausgestellt. Auf die Zusätzlichkeit kann bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, verzichtet werden.
Kosten der Ausbildung werden reduziert
Bei dem Ausbildungsbonus handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Kosten der Ausbildung reduziert. Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der Höhe der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Wurden bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits erfolgreich absolvierte Teile der Ausbildung auf die Ausbildungsdauer angerechnet, reduziert sich der Ausbildungsbonus anteilig. Sofern der oder die Auszubildende bereits eine Einstiegsqualifizierung in dem Unternehmen absolviert hat, werden die in diesem Zusammenhang gezahlten Zuschüsse ebenfalls auf den Ausbildungsbonus angerechnet.
Zahlung in zwei Raten
Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent erhalten Unternehmen nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Förderfähig mit dem Ausbildungsbonus sind nur Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz. Der Ausbildungsbonus kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Weitere Förderprogramme:
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