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Mittwoch, 22.02.2012
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BayTOU Programm

Das Ziel des BayTOU Programms ist die Förderung risikobehafteter, technischer Entwicklungsvorhaben, die vom Antragsteller selbst im Rahmen einer Existenzgründung in Bayern durchgeführt werden. Antragsberechtigt für das BayTOU Programm sind Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen, junge, technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (weniger als 10 Mitarbeiter, Unternehmen nicht älter als 6 Jahre) und Unternehmen, die mit einem technischen Entwicklungsvorhaben den Einstieg ins produzierende Gewerbe planen (eingeschränkt).

Voraussetzungen des BayTOU Programms

Das BayTOU Programm setzt zudem voraus, dass die an dem Vorhaben beteiligten Personen mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und den größeren Anteil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen müssen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei der Antragstellung im Rahmen des BayTOU Programms gesichert sein. Des Weiteren muss ein beurteilungsreifes Konzept für die Unternehmensgründung bei Einreichung beim BayTOU Programm vorliegen. Falls dieses noch nicht existiert, kann die Erstellung gefördert werden (BayTOU Konzeptphase).

Was wird gefördert?

Das BayTOU Programm fördert dabei in der Konzeptphase Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Materialkosten, Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte und Verwaltungsgemeinkosten. In der BayTOU Entwicklungsphase werden Personalkosten, Materialkosten, Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte, Sondereinzelkosten (eingeschränkt) und Verwaltungsgemeinkosten bezuschusst. Personalkosten im BayTOU Programm können nur bewilligt werden, wenn die Gründer nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen und keine staatlichen Mittel (Rente, Arbeitslosenunterstützung usw.) in Anspruch nehmen.

Wie wird abgerechnet?

Personalkosten beim BayTOU Programm sind durch eigenhändig geführte Stundennachweise nach Formblatt zu belegen. Die Stundennachweise müssen vom/von der Gründer/in unterschrieben werden. Es gilt eine Höchststundenzahl pro Beschäftigten im Monat von 160 Std. als anrechenbar, auch wenn der Beschäftigte länger mit dem Vorhaben befasst ist. Eine Übertragung von Überstunden von einem Monat auf einen anderen ist nicht möglich. Urlaubs-, Krankheits- und andere Fehlzeiten können beim BayTOU Programm nicht geltend gemacht werden, sondern nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Überstundenzuschläge, Reise- und Übernachtungskosten, Sondergratifikationen etc. sind nicht beim BayTOU Programm anrechenbar; sie sind wie alle anderen Personalnebenkosten mit den in den Richtlinien festgelegten Personalkostenpauschalen abgegolten. Aushilfslöhne können nur unter der Rubrik "Aufträge an Dritte" (s.u.) abgerechnet werden.

Die Renten- oder Versicherungsträger müssen nachweislich von dem Gründungsvorhaben informiert werden. Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte sind im Rahmen des BayTOU Programms durch Kostenvoranschläge nachzuweisen. Förderfähig im BayTOU Programm sind in der Entwicklungsphase: max. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und in der Konzeptphase: max. 26.000 €, max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten.
Informieren Sie sich auch über das Förderprogramm Neue Werkstoffe in Bayern.

Weitere Förderprogramme: