EQJ (Betriebliche Einstiegsqualifizierungen)
Im Jahr 2008 stellen Betriebe im Rahmen des Ausbildungspaktes bereits 42.250 EQJ-Plätze für Jugendliche zur Verfügung. Das Einstiegsqualifizierungsjahr ist ein Angebot für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden. Man kann das EQJ mit einem Praktikum vergleichen, nur dass es klarere gesetzliche Regelungen gibt.
Dauer und Vergütung
Im EQJ ist zum Beispiel deine Vergütung gesetzlich vorgeschrieben. Auch die mögliche Dauer des EQJ ist gesetzlich festgelegt. Wenn man eine EQJ absolviert, arbeitet man in einem Betrieb und sammelst während dem halben Jahr oder dem ganzen Jahr Praxiserfahrung. Im besten Fall wird der Kandidat nach Abschluss des EQJ in eine reguläre Berufsausbildung übernommen und erhält so den gewünschten Ausbildungsplatz.Die Chance, nach einem halben Jahr oder einem Jahr Einstiegsqualifizierung einen Ausbildungsplatz zu erhalten, liegt bei ungefähr 70 Prozent. Damit die Arbeitsagentur ein EQJ fördert, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen: Die wichtigste Bedingung ist, dass der Kandidat beim Arbeitsamt als Bewerber gemeldet ist und keinen Ausbildungsplatz findet. Außerdem darf der Kandidat noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und muss unter 25 Jahre alt sein. Außerdem muss die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Im Unterschied zu einem Praktikum ist beim Einstiegsqualifizierungsjahr die Vergütung festgelegt.
Das Einkommen ist leider nicht hoch: Wenn man eine Einstiegsqualifizierung machst, erhält der Kandidat pro Monat 212 Euro Gehalt ausgezahlt. Das Geld kommt nicht vom Betrieb, sondern von der Arbeitsagentur. Außerdem zahlt der Betrieb noch 106 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Der Betrieb kann dir aber freiwillig ein höheres Einkommen zahlen. Außerdem ist in manchen Tarifverträgen eine höhere Vergütung im EQJ festgelegt.

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