KFW Gründercoaching
Wer kann das KFW Gründercoaching beantragen?
Diese Förderung können Existenzgründer und Jungunternehmer, deren bereits getätigte gewerbliche oder freiberufliche Gründung oder Geschäftsübernahme nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nicht länger als 1 Jahr nach der Gründung) beantragen. Gefördert werden dabei Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Letztlich kann alles, was zu Verbesserung der Rahmenbedingungen der Gründung beiträgt, Gegenstand des KfW Gründercoaching werden.So kann beispielsweise der Entwicklung und Anpassung von Marketing-Plänen für die Existenzgründung dienen oder zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen genutzt werden. Es soll aber beim Gründercoaching nicht um Einzelberatung bei Detailpunkten gehen. So sind Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen als Detailfragen ausdrücklich nicht Gegenstand eines förderungsfähigen KFW Gründercoaching.
Antragsstellung
Verantwortlich für die Antragsgestaltung und Umsetzung beim Gründercoaching sind die regionalen Ansprechpartner der KfW. Hierzu gehören beispielsweise die Kammern, in deren Bereich die Existenzgründung erfolgt ist. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.Der Prozentsatz des Zuschusses ist zwischen Ost- und Westdeutschlands unterschiedlich: Im Osten beträgt der Zuschuss zum KFW Gründercoaching 75 %, im Westen kann 50 % zu einem Beraterhonorar von 6.000 EUR übernommen werden. Höhere Zuschüsse von 90 % zu einem Beraterhonorar von 4.000 EUR beim KFW Gründercoaching erhalten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.
Wer eine Gründung plant oder sich noch in der Gründungsphase sich befindet, der sollte rechtzeitig seine Möglichkeiten zur Förderung von KFW Gründercoaching recherchieren und nutzen. Vom KFW Gründercoaching ausgeschlossen sind auch Coachingmaßnahmen in der Vorgründungsphase. Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen des KFW Gründercoaching gegeben sind, empfiehlt der Regionalpartner die Beantragung. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung des KFW Gründercoaching Zuschusses.
Nach Beendigung des Gründercoaching reicht der Gründer / Jungunternehmer die Gesamtrechnung des Coaches, den Bericht, sowie eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für den geleisteten Eigenanteil bei dem Regionalpartner ein. Die KfW veranlasst dann die Auszahlung des Zuschusses zum KFW Gründercoaching.
Informieren Sie sich auch über das KFW Startgeld.

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