KFW Startgeld
Was kann mit dem KFW Startgeld finanziert werden?
Das KFW Startgeld kann für Investitionen in z. B. die Übernahme eines Unternehmens oder den Erwerb einer tätigen Beteiligung, in Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten, in Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände oder auch in neueste Software, Lizenzen oder in Ihren Fuhrpark. Ebenso können auch Betriebsmittel finanziert werden wie die Auffüllung des Waren- oder Ersatzteillagers oder auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verwendet werden.Finanziert durch KFW Startgeld werden Investitionen, auch Betriebsmittel, und zwar bis zu 100 Prozent. Eine Antragstellung auf KFW Startgeld ist bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren möglich. Gefördert wird auch eine Gründung im Nebenerwerb, wenn das Unternehmen mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Dabei können sich Existenzgründer beim KFW Startgeld auf 5-10 Jahre und 1-2 tilgungsfreie Anlaufjahre freuen.
Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist auch möglich. Bei mehreren Gründern kann für das gleiche Vorhaben der Höchstbetrag von 50.000 EUR aus dem Startgeld je Gründer in Anspruch genommen werden. Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Startgeld Darlehens mit herangezogen werden. Allerdings wird ein Darlehen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen.
Beantragung über die Hausbank
Eine Kombination mit anderen KFW Existenzgründungsprogrammen ist beim Startgeld leider nicht möglich. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann allerdings zeitgleich in Anspruch genommen werden. Der KFW Startgeld Antrag an die KfW muss über die Hausbank (Bank oder Sparkasse) des Gründers bzw. Unternehmers gestellt werden.Das KfW Startgeld muss zudem vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Nicht gefördert werden durch das Startgeld Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben. Auch erneute Unternehmensgründungen können gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen. Informieren Sie sich auch über das KFW Gründercoaching.











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