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Freitag, 18.05.2012
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Meister BaföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. Meister BAföG – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

 

Unterstützung der beruflichen Qualifizierung

Das Meister BAföG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss bzw. den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Es existiert seit 1996. Bereits mit einem 1. AFBG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des Gesetzes deutlich verbessert. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBG-Änderungsgesetz fortgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2009 eine von der Bundesregierung eingebrachte Reform dieses Gesetzes verabschiedet und der Einleitung Bundesrat hat dieser am 06. März 2009 zugestimmt.

Wer kann das Meister BaföG beantragen?

Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des AFBG“ wird das AFBG fit gemacht für die Zukunft. Das neue Meister BAföG ist am 01.07.2009 in Kraft getreten. Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- oder Industriemeister/ in, Techniker/in, Fachkaufmann/ frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/ in, Programmierer/in, Betriebswirt/in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können Meister BAföG beantragen.

Es erhalten jedoch nicht nur angehende Meister diese Unterstützung, sondern fast alle Teilnehmer von Kursen, die auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Ihre Fortbildung muss dazu für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen. Und der ausgesuchte Lehrgang muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- bzw. Gehilfenprüfung oder eines Berufsschulabschlusses liegen.

Zuschuss und Bankdarlehen

Sie können zur Finanzierung Ihres Lehrgangs Meister BAföG bzw. einen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhalten, höchstens jedoch bis zurzeit 10.226,- Euro. Es besteht aus zwei Anteilen: einem Meister BAföG Zuschuss von 30,5 Prozent (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Meister BAföG Bankdarlehen. Das Meister BAföG Darlehen ist innerhalb von längstens 10 Jahren in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückzuzahlen.

Die Raten werden jeweils zum Monatsende von Ihrem Konto eingezogen. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie auch Meister BAföG Unterhaltsbeiträge beziehen. Diese setzen sich ebenfalls zusammen aus Zuschuss und Darlehen. Der Zuschuss zu den Unterhaltsbeiträgen beträgt monatlich bis zu 202,– Euro.
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