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Freitag, 18.05.2012
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RWP (Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm)

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus ergänzenden Landesmitteln Investitionsvorhaben und nicht-investive Maßnahmen. Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).

 

Verbesserung der Einkommens- und Wirtschaftsstruktur

Ein weiteres Ziel des Programms ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Gefördert werden beim RWP Programm gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen vornehmen wie Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung, Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, Betriebsumstrukturierung, Maßnahmen in den Bereichen: Schulung, Humankapitalbildung, Beratung in gewerblichen Unternehmen, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind, Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind.

Was wird mit dem RWP gefördert?

Gefördert im RWP Programm werden die Ausgaben für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen) und für immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Betriebslizenzen, technische Kenntnisse) gefördert, soweit sie aktiviert werden. Wenn das RWP Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Produktes steht, können alternativ die Lohnkosten für neu eingestelltes Personal für zwei Jahre der Förderung zugrunde gelegt werden.

Antragsstopp in NRW

Die RWP Förderung wird als Zuschuss – anteilig zu den zuwendungsfähigen Ausgaben – gewährt. Wegen des unerwartet hohe Antragsvolumens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft einerseits und der mit dem Sparpaket der Bundesregierung vorgenommenen Einschnitte bei der Bund/Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ andererseits ist vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW ein sofortiger Antragsstopp für das RWP Programm verfügt worden. Davon betroffen sind alle RWP Anträge die der NRW.BANK ab dem 10.06.2010 zugehen. Die Beratungsförderung im Rahmen des Programms RWP ist von einem Antragsstopp zunächst nicht betroffen.
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