Schulden und Fördermittel
Zurück zur Übersicht >>>
Bund und Länder unterstützen Existenzgründer grundsätzlich mit verschiedenen Förderprogrammen, Darlehen und Zuschüssen. Nicht wenige Unternehmer und Gründer fragen sich, ob sie Fördermittel trotz Schulden beantragen können. Generell gibt es eine große Zahl an Fördermöglichkeiten und jedes Förderprogramm hat eigene Richtlinien, in denen geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen diese Fördermittel nutzen kann.
So gibt es beispielsweise das sogenannte KfW-Startgeld, das Sie sogar während der Wohlverhaltensphase nach einer Insolvenz beantragen können. Sie benötigen allerdings die Zustimmung Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank. Entscheidend ist auch in diesem Fall, dass es dem Gründer gelingt, die Bank von den Erfolgsaussichten des geplanten Geschäftsvorhabens trotz seiner Schulden zu überzeugen.
Wenn eine Insolvenz und Schulden auch keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien bei der Beantragung von Fördermitteln sind, so ist bei fast allen Förderprogrammen eine positive Bonität Voraussetzung. Damit ist die Rückzahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragstellers gemeint. Hier ist bei bestehenden Schulden eine Bürgschaft hilfreich, die der Schuldner gegenüber der Bank nachweisen kann.
Etwas relativiert werden diese Kriterien beim sogenannten Mikrokredit: Diese Darlehen werden bis zu einer Höhe von 25.000 Euro aus EU-Mitteln unter Umständen auch bei Schulden gewährt und es wird dabei zumeist weniger Wert auf die Bonität als auf die Geschäftsidee, ein überzeugendes Konzept und die Ausbildung und Fähigkeiten des Gründers gelegt.
Im Falle einer Insolvenz des Gründers werden die bereits erhaltenen Fördermittel entsprechend der jeweiligen Vereinbarungen und gesetzlichen Richtlinien behandelt. So gewährt beispielsweise beim Startgeld die KfW-Bank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Im Falle einer Insolvenz haftet Ihre Hausbank zu 20 Prozent. Die übrigen 80 Prozent des Kreditrisikos übernimmt die KfW mithilfe einer Garantie aus Mitteln der Europäischen Union.
Hilfe und Anleitungen zur Beantragung von Fördergeldern trotz Schulden erhalten Sie im Gratisreport.
Wollen Sie direkt einen Berater vor Ort, der Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel trotz Schulden hilft? Kein Problem. Hier können Sie eine kostenlose Beratungsanfrage stellen.
![]() ______________ Rechtssichere Mustervorlagen, und Anwalts-hotline Monats-Flat >>> |
![]() ______________ 30 Tage GRATIS Onlinebuchhaltung für Gründer und Selbständige >>> |
Strom- und Gas Tarifvergleich für Gründer und Selbständige >>> |
______________Versicherungs-Tarifvergleiche und Tipps für Gründer und Selbständige >>> |
______________ Kostenlose bundesweite Suche nach Betriebs- und Gründungsberatern >>> |
______________Kreditkarten-Kredit für Gründer und Selbständige max. 6.000€ >>> |
______________Bankkredite für Gründer und Selbständige max. 35.000€ >>> |
______________Bankkredite für Gründer und Selbständige max. 7.500€ >>> |
______________Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige max. 50.000€ >>> |
Kredite von Privat ohne Bank für Gründer und Selbständige |
Links zu Fördermitteln, Existenzgründung, Gewerbe, KMU, Businessplan, Software, Medien, Krediten, Versicherungen, Sport, Familie, Gesundheit, Wellness und Fun.
| franchisetip.de | berater-wissen.de |
||
| businessplan-experte.de | |||
| alg-zuschuss.de | |||
Informationen und Preise zur Banner- und/oder Linkschaltung finden Sie unter http://www.keyna.de/Mediadaten.html












Besuche uns auf