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Freitag, 18.05.2012
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Schulden und Fördermittel

 

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Bund und Länder unterstützen Existenzgründer grundsätzlich mit verschiedenen Förderprogrammen, Darlehen und Zuschüssen. Nicht wenige Unternehmer und Gründer fragen sich, ob sie Fördermittel trotz Schulden beantragen können. Generell gibt es eine große Zahl an Fördermöglichkeiten und jedes Förderprogramm hat eigene Richtlinien, in denen geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen diese Fördermittel nutzen kann.

So gibt es beispielsweise das sogenannte KfW-Startgeld, das Sie sogar während der Wohlverhaltensphase nach einer Insolvenz beantragen können. Sie benötigen allerdings die Zustimmung Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank. Entscheidend ist auch in diesem Fall, dass es dem Gründer gelingt, die Bank von den Erfolgsaussichten des geplanten Geschäftsvorhabens trotz seiner Schulden zu überzeugen.

Wenn eine Insolvenz und Schulden auch keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien bei der Beantragung von Fördermitteln sind, so ist bei fast allen Förderprogrammen eine positive Bonität Voraussetzung. Damit ist die Rückzahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragstellers gemeint. Hier ist bei bestehenden Schulden eine Bürgschaft hilfreich, die der Schuldner gegenüber der Bank nachweisen kann.

Etwas relativiert werden diese Kriterien beim sogenannten Mikrokredit: Diese Darlehen werden bis zu einer Höhe von 25.000 Euro aus EU-Mitteln unter Umständen auch bei Schulden gewährt und es wird dabei zumeist weniger Wert auf die Bonität als auf die Geschäftsidee, ein überzeugendes Konzept und die Ausbildung und Fähigkeiten des Gründers gelegt.

Im Falle einer Insolvenz des Gründers werden die bereits erhaltenen Fördermittel entsprechend der jeweiligen Vereinbarungen und gesetzlichen Richtlinien behandelt. So gewährt beispielsweise beim Startgeld die KfW-Bank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Im Falle einer Insolvenz haftet Ihre Hausbank zu 20 Prozent. Die übrigen 80 Prozent des Kreditrisikos übernimmt die KfW mithilfe einer Garantie aus Mitteln der Europäischen Union.

 


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